Branche
GEO für ästhetische Medizin
Kaum ein Feld wird so intensiv recherchiert und so streng reguliert zugleich. Patienten vergleichen wochenlang, während das Werberecht fast alles verbietet, was andere Branchen selbstverständlich tun. Genau darin liegt die Chance für seriöse Anbieter.
Die Fragen, um die es geht
Patienten fragen nach Risiken, Kosten und Qualifikation:
- „Worauf muss ich bei der Wahl eines Arztes für Botox achten?“
- „Was kostet eine Lidstraffung und wer macht das in [Stadt]?“
- „Welche Qualifikation braucht ein Arzt für ästhetische Eingriffe?“
- „Was sind die Risiken bei Hyaluronsäure-Unterspritzungen?“
- „Welche Praxis in [Region] ist auf minimalinvasive Verfahren spezialisiert?“
Die Qualifikationsfrage ist der Schlüssel: „Ästhetische Medizin“ ist keine geschützte Bezeichnung. Wer erklärt, worauf Patienten achten sollten, wird zur Quelle – und hebt sich zugleich von unqualifizierten Anbietern ab.
Wer heute in den Antworten genannt wird
In diesem Feld sind die Systeme besonders streng:
- Fachgesellschaften – DGPRÄC, DGÄPC und vergleichbare werden fast immer vorangestellt, oft mit Warnungen vor unqualifizierten Anbietern.
- Verbraucherschutz und Gesundheitsportale – mit Risikohinweisen.
- Einzelne Praxen – sehr selten, und fast ausschließlich mit Facharztbezeichnung und Fachgesellschaftsmitgliedschaft.
Was Praxen konkret tun können
Facharztbezeichnung und Ausbildung klar ausweisen
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Dermatologie, HNO – mit Weiterbildungsweg. In einem Feld ohne geschützte Berufsbezeichnung ist das der entscheidende Unterschied.
Risiken und Grenzen benennen
Komplikationen, Kontraindikationen, realistische Erwartungen, Fälle in denen abgeraten wird. Genau das erwarten die Systeme von einer vertrauenswürdigen medizinischen Quelle.
Verfahren fachlich erklären
Ablauf, Betäubung, Ausfallzeit, Haltbarkeit, Nachsorge – ohne Ergebnisversprechen. Diese Inhalte sind zitierfähig, Werbetexte sind es nicht.
Fachgesellschaften und Fortbildungen zeigen
Mitgliedschaften und Zertifikate sind extern prüfbar – und werden von den Systemen als Qualifikationsbeleg herangezogen.
Die Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes
§ 11 HWG verbietet unter anderem Vorher-Nachher-Bilder bei operativen plastisch-chirurgischen Eingriffen, Werbung mit Ängsten, Dankschreiben und Empfehlungen Dritter in bestimmten Formen. Hinzu kommen die ärztlichen Berufsordnungen. Wir arbeiten ausschließlich mit sachlicher Information, ohne Ergebnisversprechen, ohne Patientenbilder und ohne Preisaktionen – was in diesem Feld nicht nur rechtlich sicher, sondern auch wirksamer ist.
Messung statt Bauchgefühl
Jedes Projekt beginnt mit einer dokumentierten Ausgangsmessung: 10 bis 20 Fragen aus Ihrem Fachgebiet, an alle Systeme gestellt, Antworten im Wortlaut. Sie sehen, wer stattdessen empfohlen wird. Nach 30, 60 und 90 Tagen stellen wir dieselben Fragen erneut – nicht neue, sondern dieselben. Nur so ist eine Veränderung überhaupt belegbar.
Häufige Fragen
Dürfen wir überhaupt online werben?
Sachlich informieren ja, anpreisen nein. Die Grenzen sind eng – wir bleiben bewusst deutlich innerhalb davon.
Unsere Konkurrenz macht das anders.
Und fällt in KI-Antworten durch. Werbliche Seiten werden von den Systemen bei Gesundheitsthemen erkennbar gemieden.
Was ist mit Bewertungen?
Sie helfen als Signal, dürfen aber nicht werblich eingebunden werden. Wir arbeiten ohne Dankschreiben und ohne ausgewählte Patientenstimmen.
Lohnt sich das?
Bei Selbstzahlerleistungen in dieser Preisklasse deckt ein einziger zusätzlicher Patient im Quartal die Kosten mehrfach.
Fachlich verantwortlich: Malte Schätzel · zuletzt geprüft am 16. September 2026